Zweiter Freispruch für LYVON
Fast zwei Jahre nachdem in Aguiño der Einwohner Juan Lado Palmier vom Tierarzt Federico Real wegen der brutalen Tötung seines Hundes angezeigt wurde, wurde die Band LYVON zum zweiten Mal vom Vorwurf der Beleidigung an Juan Lado Palmier freigesprochen.
Sie hatten einen Song geschrieben, den der Mann als Verleumdung betrachtete.
Die Tat: VORSICHT, grausame Aufnahmen!
Bemerkenswert ist, dass der Richter wie folgt argumentierte: „Man kann nicht erkennen, dass der Text des Liedes objektiv beleidigend sei. Die hinterlistige Misshandlung des Hundes durch den Anzeigeerstatter war ein missbilligender Akt, der auch durch die Justiz als solcher erkannt und durch die Rechtspflege wie auch durch die Gesellschaft sanktioniert wurde. Die soziale Kritik kann durch verschiedene Formen ausgedrückt werden, sei es durch traditionelle wie ein Lied, durch das der Komponist seine Ablehnung durch satirische und lächerliche Texte kundtut, oder durch die Ironie oder direkte Kritik.
Dieser animus criticandi (der Kritik) ist einer der Elemente, die es ermöglichen, den animus injuriandi (der Beleidigungen) zu umgehen. Und dieser wurde in diesem Fall angewendet. Das Recht, zu kritisieren steht über das juristische Recht, zumindest in manchen Fällen. Sobald man das Geschehene erzählt: „Er wird brutal zusammengeschlagen“ „Juan Lado nimmt den Stock und beginnt ihn zu schlagen“ oder man ein mutiges und moralisches Urteil fällt, wie es im Refrain immer wieder wiederholt wird: „Juan Lado es un cagón“ (Juan Lado ist ein Angsthase, vulgärer Ausdruck), steht das Recht zu kritisieren über dem juristischen Recht.
Wobei der Refrain wohl die meisten Zweifel aufkommen lässt, da er ein negatives Urteil über den Erstatter der Anzeige fällt. Aber wenn man den ganzen Text berücksichtigt, kann man folgende Definition des spanischen Wörterbuch anwenden: „Cagon“ bezeichnet eine feige und ängstliche Person“ und somit fällt auch diese Bezeichnung unter das Recht zu kritisieren.“
Quelle: LYVON noticias
Der Song: Juan Lado Cagon