Juan Lado legt gegen das Gerichtsurteil Berufung ein!
Wir teilen Euch mit, dass Juan Lado, dieser Mann, der in allen spanischen Nachrichten erschien, wie er seinen Hund brutal erschlug, nicht mit dem Freispruch unserer Band auf Klage wegen Verleumdung und Beschmutzung seines Namens durch den Text unseres Liedes „Juan Lado Cagón“ zufrieden ist, und Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Sein Anwalt sagt, „dass die Aufrufe zur Unterstützung und der Dank (von Lyvon) auf genannter Seite (petition site) mit jeder Art Drohungen, Verleumdungen, Beschuldigungen gegen ihn und seine Familie ausreichend sind … , um die persönliche Anwesenheit von Herrn Lado bei der Verhandlung zu entschuldigen…“.
Generell wird über die Kommentare der Beschuldigung von Juan Lado in unendlich vielen Web-Seiten folgendes gesagt: „Wie durch das Urteil des Europäischen Gerichts der Menschenrechte dargelegt, kann eine lästige oder nicht angebrachte Aktion frei beurteilt oder kritisiert werden, wenn hierbei keine im allgemeinen Sprachgebrauch beleidigenden Ausdrücke benutzt werden“.
In dieser Berufung werden wir nicht nur angeklagt, weil wir ihn in einem Lied „Scheißer“ genannt haben, sondern auch für jeden einzelnen der Kommentare, den viele von Euch guten Glaubens in unserer und anderen Web-Seiten geschrieben habt, um uns zu unterstützen.
Obwohl wir in unserer Verteidigung ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass mit unserem Lied keine Verleumdung beabsichtigt war, sondern nur der Protest gegen die Misshandlung von Ronnie, hat die Verteidigung von Lado uns nicht geglaubt und ist der Meinung, dass ihr Klient seinen Namen beim Erschlagen eines an den Zaun gebundenen, hilflosen Hundes nicht ausreichend beschmutzt hat.
Sie legt außerdem ein „Dokument mit Datum vom 27. August 2004 vor, in welchem sein Klient (benachrichtigt wird), dass der Hund Ronnie an Herz-Lungen-Versagen gestorben ist…“, so, als gäbe es zwischen dem Erschlagen und dem nachfolgenden Tod keinen Zusammenhang. Außerdem hat sie eine weitere „Information vom 5. Dezember 2004, in welcher Seprona hervorhebt, dass bei den am 4. August 2004 beim Angeklagten eingezogenen Hunden keine Verletzungen, Narben oder Wunden festgestellt wurden…“.
Juan Lado
Daher, laut Verteidigung von Juan Lado, ist der schlechte Ruf und die Beschmutzung der Ehre von Lado ausschließlich auf das Lied „Juan Lado Cagón“ zurückzuführen, was, eben laut der Verteidigung, die „Droh- und beleidigenden Briefe“ verursachte, die er erhält (…), als direkte oder indirekte Folge der angezeigten Vorgänge, also die freiwillige Verbreitung der gravierenden, essenziellen Ausdrücke im Lied durch die Angeklagten, welche die Ehre und das Ansehen von Juan Lado schwer angreifen. Die Konsequenz dieser Veröffentlichungen sind die ständigen Bedrohungen, die der Kläger seit der Veröffentlichung des so oft wiederholten Liedes erhält, sowohl durch Internet als auch per Post.
Unsere Band wird auch weiterhin Protestlieder machen, weil wir der Meinung sind, dass die Meinungsfreiheit ein Recht für alle Lebewesen in allen Völkern ist, die sich zivilisiert nennen – ein ungeheuer wichtiges, grundliegendes Recht, ganz besonders, wenn es um künstlerische Kreativität geht. Wir werden daher nicht damit aufhören, jeden anzuklagen, der sich gegen das Leben und die Grundrechte vergeht – und viel weniger, wenn es sich, wie hier, um Misshandlung von wehrlosen Tieren handelt.
Ronnie wurde von jenem mit Stöcken geschlagen, erniedrigt, gequält, gefesselt, unterworfen, beschämt und verraten, den er als seinen besten Freund ansah.
Aber wir und alle, die uns unterstützt haben und weiter unterstützen, die an die Gerechtigkeit und eine bessere Welt glauben, werden niemals damit aufhören, die Barbarei der Misshandlung eines hilflosen Tieres zu bekämpfen, ganz gleich, auf wie viele Anzeigen, Schreiben und Schwierigkeiten wir auf diesem unseren Weg treffen.
Eine Musikgruppe auf der Anklagebank 11.01.2008
Der Song des Anstoßes vor Gericht 17.01.2008
Freispruch für LYVON, Pech gehabt „Juan Lado Cagon“ 09.02.2008
Mitteilung von LYVON 09.02.2008