Das Oberlandesgericht ordnet die Wiedereröffnung der Tötungsstation in Puerto Real unter Aufsicht an
Die Richterin sieht sich gezwungen, die einstweiligen Verfügungen zur Schließung und Berufsverbots für denTierarzt aufzuheben, weil sie „disproportioniert“ sind. Der Strafprozess gegen die sechs Angeklagten wegen Misshandlung von Tieren geht weiter.
Die Türen der Tötungsstation in Puerto Real, die der Firma El refuio S.L. gehören – früher Verde 6 – und die auf Gerichtsbeschluss mit einer einstweiligen Verfügung geschlossen wurden, nachdem ein Strafprozess wegen angeblich fortgesetzter Tiermisshand eingeleitet wurde, öffnen sich wieder, aber die Tötungen werden von der Spezialabteilung SEPRONA der Guardia Civil überwacht werden.
Die Richterin des Gerichtshofs Nr. 2 in Puerto Real ordnete unlängst die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zur Schließung unter der Bedingung an, dass die Tötungen der Tiere von Beamten der Guardia Civil überwacht werden, „damit Lähmungsmittel nur nach dem Tod eingesetzt werden und jederzeit das Leiden der Haustiere vermieden wird“.
Die Richterin wies außerdem die Tierärztekammer in Cádiz an, das gegen den leitenden Tierarzt verhängte Berufsverbot aufzuheben und dem Gericht „jede Beschwerde bezüglich einer möglichen Misshandlung von Haustieren“ mitzuteilen.
Die Anweisung des Gerichtshofs Nr. 2 in Puerto Real ist Folge eines Gerichtsbeschlusses des Oberlandesgerichts, Sektion 3, das die Berufung eines der Beschuldigten gegen die einstweiligen Verfügungen anerkennt und deshalb sowohl ihre Aufhebung als auch die Überwachung durch die Guardia Civil anordnet.
Das Oberlandesgericht sieht eine „Disproportion zwischen dem zu vermeidenden Übel“, sowohl in Hinsicht auf die Schließung als auch auf das Berufsverbot des leitenden Tierarztes. Der Präsident der Gemeinden von Bahía de Cádiz persönlich teilte dem Staatsanwalt schriftlich mit, dass die Schließung für die Stadtverwaltungen der Gemeinden ein sehr bedeutendes Problem darstellt. Das Berufsverbot sei „nicht von Beweismitteln unterstützt“ und außerdem eine „schwere Freiheitsbeschränkung“. Außerdem kritisierte das Oberlandesgericht, dass keine dieser einstweiligen Verfügungen zeitlich beschränkt wurden und allein die Eröffnung des Strafprozesses bereits eine Schutzmaßnahme darstellt.
Dieser Prozess, der erste seiner Art in Spanien wegen fortgesetzter Misshandlung von Tieren, läuft weiter mit den sechs Angeklagten, unter denen sich der Besitzer und der nun rehabilitierte Tierarzt befindet.
Quelle: Diario de Cadiz
Damit der Skandal um die Perrera von Puerto Real nicht in Vergessenheit gerät, so lautete die Überschrift einer meiner unzähligen Beiträge zum Thema. Wer sich näher damit auseinandersetzen möchte, oben rechts auf der Seite befindet sich eine Suchleiste!
Übrigens steht in der Veröffentlichung vom Diario de Cadiz wirklich „damit Lähmungsmittel nur nach dem Tod (post morten) eingesetzt werden und jederzeit das Leiden der Haustiere vermieden wird“!
Der Beschluss des Oberlandesgerichts, ist ein Schlag ins Gesicht aller Tierschützer.
Wo ist die Gerechtigkeit? Die spanische Justiz scheint sich auf die Seite der Einflussreichen zu stellen, man fühlt sich an mafiöse Machenschaften erinnert, eine Schande! Vetternwirtschaft bis in höchste Instanzen. So viele Tiere sind in diesem Korridor des Todes qualvoll gestorben, so viele nationale und internationale Tierschützer sind auf die Barrikaden gegangen und nun darf die Perrera ihre Pforten wieder öffen? Das kann doch alles nicht wahr sein!
Wir werden nicht untätig bleiben, es wird wieder nationale und internationale Proteste geben, wir fordern endgültig Gerechtigkeit!