Geldbuße bis 30 000 Euro gefordert
Die Tierschutzorganisation No Me Abandones hat Anzeige erstattet gegen einen Mann, der seine zwei Hunde über die Mauer ins Tierheim geworfen hat, der Vorfall wurde von ihnen beobachtet und man konnte sich das Autokennzeichen merken, welches dann zur Ermittlung des Täters führte.
Dieser gab vor Gericht seine Tat sofort zu.
Der Paragraph 38 des andalusischen Tierschutzgesetztes sieht für das Aussetzen von Tieren eine Geldbuße zwischen 2 000 und 30 000 Euro vor. Der Staatsanwalt forderte in der Verhandlung den Freispruch des Angeklagten mit der Begründung, dass das Strafgesetzbuch das Aussetzen eines Tieres nicht als Delikt ansieht, wenn keine Schäden oder Verletzungen vorliegen.
Enrique Gutiérrez, von „No me abandones“ sagte bei seiner Aussage, vor Gericht, dass
der Verein auch weiterhin jede ihm bekannte Misshandlung anzeigen wird, mit dem Ziel, der Bevölkerung die Notwendigkeit, Tiere gerechter zu behandeln, ins Bewusstsein zu bringen.
Quelle: Diario de Cádiz
Dies erscheint wie ein Freibrief, Tiere nach herzenslust auszusetzen. Solange das Tier dabei keinen sichtbaren Schaden nimmt, kommt der Besitzer ungeschoren davon und wer schaut schon bei jedem totem Hund der im Straßengraben liegt, ob eventuell ein Mikrochip vorhanden ist, der zur Ermittlung des Halters führt. Beweisen, dass der Hund ausgesetzt wurde läßt es sich sicher auch nicht und wird mal jemand dabei erwischt, ist ja alles nur halb so schlimm, der Hund ist unverletzt und lebt,….so ist die momentane Gesetztgebung in Andalusien.