Internationaler Protest: Kein Rodeo in Europa!
INTERNATIONAL CAMPAIGN AGAINST RODEO TOUR EUROPE 2009
Dear Friends,
We just launched a campaign against the American Rodeo Tour Europe 2009. These rodeos are being introduced into European countries for the first time and are scheduled for several cities.
Please help us by participating in the campaign at:
For the Animals
Maria Lopes
Coordinator of the International Movement Against Bullfights
www.iwab.org
Liebe Freunde,
wir starteten gerade eine Kampagne gegen die amerikanische Rodeo-Tour Europa 2009. Diese Rodeos werden in europäische Länder zum ersten Mal in europäische Länder eingeführt und sind für mehrere Städte geplant. Helfen Sie uns bitte, indem Sie an der Kampagne teilnehmen.
Bitte versenden Sie die Protestbriefe im Namen derjenigen, die sich ohne unsere Stimme nicht verteidigen können:
Acabamos de lanzar una campaña en contra el Rodeo Tour Europe 2009. Los americanos están a intentar introducir estos rodeos en varios países europeos por la primera vez y los mismos están programados para diversas ciudades.
Por favor en nombre de los que no se pueden defender sin vuestra voz, participen enviando las cartas de protesta que se encuentran en:
INTERNATIONAL MOVEMENT AGAINST BULLFIGHTS
MOVIMENTO INTERNACIONAL ANTI-TOURADAS
MOVIMIENTO INTERNACIONAL ANTITAURINO
MOUVEMENT INTERNATIONAL ANTI CORRIDAS
INTERNATIONAL MOVEMENT AGAINST BULLFIGHTS (IWAB), Initiative Anti-Corrida (Alemania) y und Movimiento Antispecista (Itália) haben vor zwei Monaten Protestbriefe an deutsche und italienische Behörden geschickt und keine einzige Antwort erhalten. Deswegen wegen haben diese Tierschutzorganisationen nun diese Kampagne ins Leben gerufen.
Bitte kopieren Sie den Protestbrief und senden ihn an die angegebenen Adressaten, auf der Webseite von IWAB finden Sie weitere Informationen, sowie den Brief in mehreren Sprachen:
INTERNATIONAL CAMPAIGN AGAINST RODEO TOUR EUROPE 2009
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
Sehr geehrter Herr Minister Uhlenberg,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wowereit,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie aus amerikanischen und spanischen Zeitungen zu entnehmen war, plant die Professionell Rodeo Cowboy Association (PRCA) eine Tournee durch Europa. Die meisten Auftritte werden im Oktober in spanischen Stierkampfarenen stattfinden. Im Anschluss soll es nach Portugal, Italien, Belgien, Frankreich, Schweden, die Niederlande und leider auch nach Deutschland gehen. Bisher genannte deutsche Auftrittsorte sind Berlin und Düsseldorf. Die unterzeichnenden Tierrechtsrechtsorganisationen sehen diesem Vorhaben mit großer Besorgnis entgegen, denn wenn die US-Cowboys erst einmal in Europa Fuß gefasst haben, wird man sie nicht so einfach wieder los.
Das, was bisher bei in Deutschland durchgeführten Rodeos an Brutalität vorgeführt wurde, wird von den US-Cowboys, die Rodeo berufsmäßig veranstalten, noch überboten. Gerade der PRCA konnte wiederholt der Einsatz von Elektroschockern nachgewiesen werden. Die Pferde erhalten den Stromstroß in der Regel am Nacken, die Bullen am Hinterteil.
Ebenso werden die Kälber auf brutalste Weise gefangen und verschnürt. Der in den meisten deutschen Bundesländern derzeit verbotene Flankengurt und die Sporen, die den Pferden in den Schulter- und Nackenbereich getreten werden, gehören ebenso zum Handwerkszeug.
Wenn Sie sich ein Bild von diesen Events machen möchten, können Sie dies auf folgender Webseite:
http://www.youtube.com/view_play_list?p=46BB675F2F737228&page=2
Die US-Tierrechtsorganisation SHARK beschäftigt sich seit Jahren mit der PRCA und hat Videos von deren Veranstaltungen auf YouTube bereitgestellt.
Die PRCA transportiert Pferde häufig in Doppeldecker-LKWs. Dabei kommt es häufig zu Unfällen und Todesfällen bei den Pferden. Auch dazu gibt es ein Video auf
http://www.youtube.com/watch?v=Bn_WNN305Rg
Die Unterzeichner fordern ein totales Verbot dieser tierquälerischen Shows. Sollten die deutschen Behörden sich jedoch nicht in der Lage sehen, ein globales Verbot auszusprechen, so bitten wir um folgendes Vorgehen, welches sogar als indirektes Verbot wirken könnte:
Die Veterinärämter sollten von oberster Stelle angewiesen werden, bei Anmeldung unbedingt auf einer § 11 TSchG-Genehmigung zu bestehen. Da Rodeo in Deutschland nachweislich im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht als Sport zu verstehen ist, sondern im Sinne von § 3 Nr. 6 als „Zurschaustellung“, muss eine Genehmigung nach § 11 TierSchG vorliegen. Es muss darauf bestanden werden, dass diese Genehmigung auf die amerikanischen Veranstalter ausgestellt ist, und dass nicht etwa die bereits vorhandene § 11 TierSchG-Genehmigung eines deutschen Veranstalters benutzt wird. Gerade der erforderliche Sachkundenachweis und die Kenntnisse des deutschen Tierschutzgesetzes sollten strengstens überprüft werden, denn in der Regel haben die US-Cowboys keine Ahnung vom deutschen Tierschutzgesetz.
Die Tatsache, dass Rodeo nicht als Sport anzusehen ist, wurde bereits vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt: „Von üblichen Sportveranstaltungen mit Tieren und insbesondere üblichen Reitsport-Veranstaltungen unterscheiden sie sich aber insoweit, als hier „Ross und Reiter“ nicht ein gemeinsames Ziel – etwa einen Hindernisparcours möglichst fehlerfrei und schnell zu bewältigen – verfolgen, sondern das Tier Instrument einer Vorführung mit zirkusähnlichem Charakter wird.
Insoweitwird das Tier hier in seinen Feindvermeidungs- und Abwehrreaktionen zur Schau gestellt, während eine sportliche Leistung lediglich vom Reiter gezeigt wird.“ (Urteil VGH Mannheim, 1 S 1221/07 v. 12.06.07, S. 3 u. 4) Ebenso sollte auf die konsequente Umsetzung des Gutachtens der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bestanden werden, welches ein Verbot des Flankengurtes, der Sporen, des Wild Horse Race und des Bullenreitens vorsieht. Es wurde von den meisten Bundesländern bereits per Erlass übernommen.
Außerdem sollten mehrere Amtstierärzte – mit guten Englischkenntnissen – eine konstante Überwachung von den Startboxen aus durchführen. Das Wohl der Tiere wird diese zusätzlichen Kosten rechtfertigen.
Diese Auflagen sind ein adäquates Mittel, um die Cowboys bereits im Vorfeld dazu zu bewegen, die Shows von sich aus abzusagen. Es ist davon auszugehen, dass sie die geltende Rechtslage bisher nicht kennen und annehmen, sie könnten ihre Shows problemlos genauso wie in den USA durchführen.
Die Androhung von Bußgeldern nach etwaigen Verstößen macht keinen Sinn. Bußgeldverfahren im Nachhinein nützen wenig, da die Verantwortlichen sich der Verfolgung entziehen werden und internationale Rechtsstreits für den deutschen Staat zu aufwendig wären.
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass Rodeo ohne Gewaltanwendung nicht funktioniert und somit dem Tierschutzgedanken widerspricht. Es ist wichtig, dass die Europäische Union die Grenzen für Tierleid, das von außen hereingebracht wird, dicht macht. Es bestehen bereits genügend Tierschutzprobleme in der EU.
Im Artikel 13 des Lissabonner Vertrages wird der Tierschutz in der EU und deren Mitgliedstaaten angesprochen: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei,Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“
Rodeo hat im Mitgliedsstaatstaat Deutschland keine kulturelle Wurzeln und ist somit auch nicht als regionales Erbe anzusehen. Amerikanisches Rodeo ist mit dem deutschen Tierschutzverständnis nicht vereinbar.
Mit § 20a des Grundgesetzes wurde der Tierschutz zum Staatsziel erklärt. § 1 Nr. 2 TierSchG besagt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Rodeo ist offensichtlich kein „vernünftiger“ Grund.
Wir bitten um ein Verbot der Veranstaltungen und sehen Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Land
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
D-10557 Berlin
http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/DE/Service/Kontakt/kontakt.html
internetpost@bpa.bund.de
Bundesministerin Ilse Aigner
c/o Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wilhelmstraße 54
D-10117 Berlin
Fax: 0049 – (0)30 – 18 529 3112
321@bmelv.bund.de,poststelle@bmelv.bund.de
Berlin
Der Regierende Bürger-meister von Berlin
Klaus Wowereit
– Senatskanzlei –
Jüdenstr. 1
D-10178 Berlin
Telefax 0049 (0)30 9026-3019
In Berlin fühlt man sich nicht zuständig, zumindest nicht Herr Wowereit, wir wurden gebeten den Link von der Seite zu nehmen.
Düsseldorf
Minister Eckhard Uhlenberg
c/o Ministerium für Umwelt und Naturschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
D-40476 Düsseldorf
Fax 0049 (0)211 4566-388
poststelle@munlv.nrw.de