Klage gegen den „Toro de la Vega“ vom Petitionsausschuss der Europäischen Parlaments angenommen
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Beschwerde gegen Spaniens brutalste Stierhatz „Toro de la Vega“, die jedes Jahr im September in Tordesillas (Valladolid) stattfindet, für zulässig erklärt.
Die Beschwerde wurde von der Rechtsanwaltskanzlei IFS Abogados im Namen zahlreicher spanischer und internationaler Tierschutzorganisationen sowie Privatpersonen eingereicht, um zu prüfen, ob das Turnier „Toro de la Vega“ gegen Regeln verstößt.
Das Europaparlament hat die Petition für zulässig erklärt, da die aufgeworfenen Fragen in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen.
Mit dem Thema auseinandersetzen wird sich die parlamentarische Arbeitsgruppe The European Parliament Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals. Diese parlamentarische Arbeitsgruppe beteht aus an Tierschutz interessierten EU-Parlamentariern aller Parteien, die sich regelmäßig treffen, um über Probleme zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Diese Intergroup ist maßgeblich an Resolutionen beteiligt, die das Europäische Parlament zugunsten des Tierschutzes verabschiedet.
Das Ziel ist nicht, über dieses Spektakel an sich „nachzudenken“, sondern sondern die Art und Weise wie die Stierhatz „vonstatten geht und wie das Tier verletzt wird“. In einem Manifest von 1966 hatte man beschlossen, den Stier weder zu töten noch zu misshandeln, sondern nur bis zur Flußaue zu begleiten, also bis dorthin zu hetzen.
Da der“ Toro de la Vega“ jedoch misshandelt und getötet wird, könnte dieses „Stierfest“ mit einer Strafe von mehr als 150.000 € sanktioniert werden.
Pressemitteilung: COMUNICADO DE PRENSA TORO DE LA VEGA BRUSELAS
Siehe auch:
Massenklage gegen den “Toro de la Vega”
Der Mord an Afligido – Toro de la Vega 2011
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