Der Welpenmörder von Badajoz plädiert auf unschuldig
Am vergangenen Donnerstag war es endlich soweit, der mutmaßliche Welpenmörder Nicolas Buiga Bueno, der Mann, der beschuldigt wird im Oktober 2009 zwei Welpen grausam verstümmelt zu haben und verdächtigt wird, der bestialische Welpenmörder “lulu” zu sein, saß auf der Anklagebank, am 19. April fand die erste Gerichtsverhandlung gegen den Welpenmörder von Badajoz statt.
N.B.B. hat in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht die Angaben bestätigt, die er zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im März 2011 gegenüber den Beamten der Guardia Civil und dem Ermittlungsrichter gemacht hat, weil er „große Angst“ hatte.
In diesem Zusammenhang fügte er hinzu, dass er an seinem Arbeitsplatz verhaftet wurde und er sich unter Druck gesetzt fühlte. Er gab jedoch zu, 2009 Welpen aus der Perrrera von Olivenza geholt zu haben, weil sie sich „in einem schlechten Zustand“ waren, angeblich hat er sie im Park an Passanten verschenkt. Sollte dies zutreffen, hätten diese sich sicherlich bei der Polizei gemeldet.
N.B.B. konnte sich jedoch nicht daran erinnern, ob unter diesen angeblich verschenkten Hunden auch die beiden misshandelten Welpen waren. Auch sagte er aus, dass er weder irgendeinem Tier einen Schnitt zugefügt, noch die beiden Welpen in den Müllcontainer geworfen hat.
Dieser Aussage widersprach jedoch der Jurist des klagenden Tierschutzvereins ADANA, mit der Begründung, dass der Angeklagte sehr viele Details kannte, als er damals seine Erklärung gegenüber der Guardia Civil und dem Untersuchungsrichter abgab. Daraufhin erwiderte N.B.B., dass diese Informationen in der Zeitung standen die er „gewohnheitsmäßig“ liest.
Zahlreiche Zeugen wurden befragt, u.a. die beiden Beamten der Seprona die den Angeklagten verhaftet hatten. Sie gaben an, den Angeklagten vortrefflich behandelt und keinesfalls unter Druck gesetzt zu haben. Ihrer Bitte, ihn nach Hause zu begleiten sei er freiwillig nachgekommen, dort fanden die Beamten eine chirurgische Schere. N.B.B. erklärte ihnen, dass er sie dazu benutzt hat um den Hunden Schnitte zuzufügen.
„Soy inocente, yo no he maltratado ni he matado a ningún animal“, „Ich bin unschuldig, ich habe weder ein Tier misshandelt noch ein Tier getötet“, erklärte N.B.B. am Ende seiner Aussage und wiederholte dies auch am Ende der der Gerichtsverhandlung.
Zu der Schere bemerkte der Verteidiger, dass die Schere nicht analysiert worden ist und darum nicht nur der Angeklagte, sondern auch andere Familienmitglieder die Schere benutzt haben könnten.
Der per Videokonferenz hinzugeschaltete Gerichtsmediziner Mariano Casado Blanco erklärte,
…dass der Angeklagte an einer obszessiven “Verwirrung” leidet, durch die er “obszessiv”, “sich wiederholend” und “sehr akkurat in seinen Handlungen” ist und dass er “sich dessen bewusst sei, was er tue”, ob es gut oder schlecht sei, dass er “bei unkontrollierbaren Handlungen nicht Herr seines eigenen Willens sei” und dass er dies dann nicht verhindern könne.Auch gab er an, dass sich bei dem Angeklagten Perioden der Wechselhaftigkeit mit normalen Perioden abwechseln, aber dass man “nicht wissen könne”, wann diese stattfinden und dass sich 2009 verschlechterte sein Zustand verschlechterte und er auch diverse Male in psychiatrischen Zentren aufgenommen worden war.
In seinen Schlussfolgerungen betrachtet die Staatsanwaltschaft einige „objektive Daten“ als bestätigt, z.B. dass N.B.B. laut eines Arbeiters der skandalträchtigen Perrera von Olivenza, 30 Welpen in weniger als einem Jahr übernommen hat, auch die Schnitte die den Welpen hinzugefügt wurden, „nicht um die Welpen zu töten sondern zu verletzen“.
Die Staatsanwaltschaft fordert daher für “nur ein andauerndes Delikt” der Misshandlung von Tieren in Verbindung mit der nicht „kompletten Schuldfähigkeit wegen Geisteskrankheit“ eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten und eine psychatrische Behandlung, sowie ein zweijähriges Tierhaltungsverbot.
Der Tierschutzverein ADANA hat darauf hingewiesen, dass N.B.B. eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Man fragt sich sicher zu Recht, was mit den anderen Welpen geschehen ist die man nicht gefunden hat und man ist sicher, dass der Angeklagte jederzeit wieder zu solchen Taten fähig ist, er „Serienmörder“ ist. Schulderschwerend sei die „Wehrlosigkeit“ der Opfer und die “Grausamkeit und das leiden lassen des Opfers” und dass man den strafmildernden Umstand der Geisteskrankheit nur teilweise zustimmen wolle. ADANA fordert eine Gefängnisstrafe von 2 1/2 Jahren und ein sechsjähriges Tierhaltungsverbot sowie das Verbot irgendeinen Beruf auszuüben der mit Tieren in Verbindung steht, sowei eine Entschädigung von mehr als 3 000 € für die Tierarztkosten für die beiden Welpen, von denen nur Fito gerettet werden konnte.
Der Verteidiger von N.B.B. hingegegen plädiert für „Freispruch“ aus Mangel an Beweisen, u.a. weil die Guardia Civil weder auf dem Computer noch auf dem Handy des Angeklagten “kein einziges Indiz fand, dass im Computer auf etwas hinweist, dass im weiteren Sinne mit Tierquaelerei zu tun hat” .