27th Februar 2012

Schonzeit für Füchse: Petition und Hintergrundinformationen zur Fuchsjagd

V1 Hintergrundinformationen zur Fuchsjagd FAQ 26 Feb 2012

Aktueller Stand der Unterzeichner heute 14 Uhr: 1.148 Unterzeichner

Bitte falls noch nicht geschehen die Petition unterzeichnen und verbreiten. Danke im Namen der Füchse!

In den wenigsten Bundesländern gibt es eine geregelte Schonzeit für Füchse – und wenn, dann ist sie nach Meinung der Initiative „Schonzeit für Füchse“ wie in NRW entweder zu kurz oder betrifft wie in Berlin ausschließlich Altfüchse. Im Saarland hat man eine Schonzeit von Mitte Februar bis Mitte August eingeführt.

Lediglich während der Aufzucht der Jungtiere sind die „erforderlichen“ Elterntiere für eine kurze Zeit durch das Bundesjagdgesetz geschützt, was dazu führt, dass Füchse meist im Juni, wenn die Jungtiere gerade mal 2-3 Monate alt sind, schon wieder bejagt werden – der Fuchsrüde wird meist gar nicht als „erforderlich für die Aufzucht der Jungtiere“ gesehen. Dabei spricht die Forschung eine andere Sprache: die Überlebenschance von Jungtieren, die ohne Vater aufwachsen, ist erheblich geringer. Der Rüde erweist sich nicht nur als Ernährer, sondern auch als Beschützer der jungen Familie als nützlich. Deshalb ist es wichtig, bereits im Januar, wenn die Fähen schwanger sind, vollständig auf die Fuchsjagd zu verzichten.

Die Initiative „Schonzeit für Füchse“ fordert, die Jagd auf Füchse von Januar bis September vollkommen ruhen zu lassen. Die Forderung, die von 70 Organisationen aus dem Tier- und Naturschutz unterstützt wird ist im Wortlaut über die Petition abrufbar:

Hier geht’s zur Petition

Weitere Informationen auf www.schonzeit-fuer-fuechse.de


Wildtierschutz Deutschland e.V.

Lovis Kauertz, (Vorsitzender)

Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, wildtierschutz@gmail.com

www.wildtierschutz-deutschland.de, www.schonzeit-fuer-fuechse.de

Kontoverbindung: GLS Bank, BLZ: 430 609 67, Konto-Nr.: 600 863 950

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27th Februar 2012

25. März 2012 Demonstration gegen die Misshandlung von Tieren – für eine Verschärfung des Strafgesetzes

www.noalmaltratoanimal.org

Tierquälereien sind in Spanien leider alltäglich, nur viel zu selten landen diese Fälle vor Gericht und die Strafen sind meistens sehr mild, selbst bei grausamster Tierquälerei landen die Täter, sind sie nicht vorbestraft, nicht im Gefängnis. Die für die Misshandlung von Tieren vorgesehenen Strafen sind somit nicht abschreckend genug, viele Ermittlungen verlaufen im Sande.

Es besteht also dringend Handlungsbedarf, das Strafgesetz muss verschärft werden. Um der von Tierrechtlern schon lange geforderten Reformierung des Strafgesetzes Nachdruck zu verleihen finden am 25 März in ganz Spanien unter dem Motto “NO AL MALTRATO ANIMAL – ENDURECIMIENTO PENAL” (Nein zur Misshandlung von Tieren – Verschärfung des Strafgesetzes) Demonstrationen statt, einberufen von einer Volksinitiative die eigens hierfür eine Webseite erstellt hat auf der u.a. auch Formulare zur Unterschriftensammlung und Plakate heruntergeladen werden können.

Siehe auch:
25. März, Demonstrationen in ganz Spanien für eine Verschärfung des Strafgesetzes
NEIN ZUR MISSHANDLUNG VON TIEREN, Demonstrationen in ganz Spanien am 25. März
Impressionen: Gegen die Misshandlung von Tieren und für eine Verschärfung des Strafgesetzes

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SOS Galgos - 2012 Februar 27

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