Ein Richter hält das Einfrieren von lebenden Hunden und Katzen nicht für Tierquälerei
Das Verfahren gegen den ehemaligen Direktor des Centro de Protección animal de Zaragoza, einer städtischen Perrera, der von zwei Tierschutzvereinen wegen „Tierquälerei“ angezeigt worden war, wurde eingestellt.
Das Gericht ist der Meinung, dass das Einfreiren von lebenden Hunden und Katzen nicht gegen das Tierschutzgesetzt der autonomen Gemeinschaft Aragonien verstößt, denn das „Töten von Haustieren“ durch Einfrieren ist nicht im Tierschutzgesetzt als Verbot aufgezeichnet.
Der ehemalige Direktor des Servicios de Vanguardia Veterinaria S. L. ‚Las Jaras‘ war sichtlicht bewegt, nachdem der Richter den Fall ad acta gelegt hat. Er sagte, er habe den Job richtig und so effektiv wie möglich „mit den Mitteln, die wir in der Hand hatten“, ausgeführt.
Ob diese Art und Weise deer billigen Haustierbeseitigung wohl nun Nachahmer findet?
Quelle: Igualdad Animal