Der Welpenmörder von Badajoz legt Berufung ein!
Der Anwalt des Welpenmörders von Badajoz glaubt, dass es keine objektiven Beweise für die Schuld seines Mandaten gibt und geht in Berufung. Nicolás Buiga Bueno, wurde vor kurzem schuldig gesprochen, im Oktober 2009 zwei Welpen grausam verstümmelt zu haben und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ferner muss er die Tierarztkosten von 3.285,20 € begleichen. Des Weiteren darf der Verurteilte für vier Jahre und drei Monate weder einen Beruf der mit Tieren zu tun hat ausüben noch mit ihnen Handel betreiben.
Der Anwalt Eugenio Barahona erklärte am Montag gegenüer der spanischen Tageszeitung El Periódico Extremadura , dass das Gerichtsurteil sich dauf den Vorsatz des Angeklagten stützt, die psychischen Probleme seines Klienten aber möglicherweise einen Freispruch rechtfertigen. Ferner kritisiert er, dass es keine direkten Beweise für die Tat gibt und Nicolás Buiga Bueno nur aus Angst vor der Guardia Civil, sich schuldig bekannt hat. Auch hält der Verteidiger die Zeugenaussage einer Putzfrau, die einen Van und einen Man am Müllcontainer gesehen hat nicht für einen Beweis, da der beschriebenen Mann seiner Meinung nach, keine Ähnlichkeit mit dem Verurteilten hat. Auch kritisiert er die Ausage des Tierarztes der die misshandelten Welpen untersucht hat, da dieser zuerst behauptet hat, sie wurden mit einem Skalpell misshandelt. Später sagte der Tierarzt aus, dass es sich auch um eine Schwere gehandelt haben könnte. Die Schere die im Haushalt des Veruteilten gefunden wurde, hat man jedoch nicht auf genetische Spuren untersucht. Barahona argumentiert, dass keine objektive Prüfung stattgefunden hat und dass daher der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt. Desweiteren ist der Verteidiger der Meinung, dass keine Haftpflicht gegenüber dem Tierschutzverein ADANA für die angefallenen Tierarztkosten besteht, weil der Verein nicht der Eigentümer der Welpen war.
Quelle: elperiodicoextremadura
Jetzt fragt man sich wirklich, was alles bei der Beweisaufnahme schief gelaufen ist, wären die Opfer Menschen gewesen, hätte man keine für die Aufklärung hilfreiche Untersuchung ausgelassen, abe es waren ja nur ein paar Hunde…
13. Mai 2012: Ein Jahr und drei Monate für den Welpenmörder von Badajoz – Freibrief für Tierquäler
Der Welpenmörder von Badajoz, Nicolás Buiga Bueno, der im Oktober 2009 zwei Welpe grausam verstümmelt hat, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Ferner muss er die Tierarztkosten von 3.285,20 € begleichen. Des Weiteren darf der Verurteilte für vier Jahre und drei Monate weder einen Beruf der mit Tieren zu tun hat ausüben noch mit ihnen Handel betreiben.
Im Oktober 2009 machte eine Anwohnering der Calle Antonio Ayuso in Badajoz eine grausame Entdeckung. Es war gegen 14.30 als sie auf ein Wimmern, welches aus einem Karton kam, aufmerksam wurde. Die Überraschung war groß, als sie im Karton zwei schwerverletzte Welpen fand denen man die Ohren, die Ruten, die Schnauzen und die Zungen verstümmelt hatte. Die amputierten Körperteile befanden sich zusammen mit chirurgischen Handschuhen im Karton. Die noch lebenden Welpen wurden sofort in eine Tierklinik gebracht, ein Welpe musste eingeschläfert werden, der andere Welpe, man gab ihm den Namen Fito, wurde gerettet. Weiterlesen »