Massenklage gegen das Stiergemetzel Toro de la Vega beim Europäischen Parlament
Die Rechtsanwaltskanzlei IFS Abogados hat im Juni 2011 auf Antrag einer Gruppe von spanischen und internationalen Tierschutzvereinen sowie zahlreichen Einzelpersonen bei der UNESCO und dem Europäischen Parlament drei Schriftsätze mit dem Ziel eingereicht, ein Projekt zur „Humanisierung“ des Toro de la Vega zu erarbeiten. Die Schriftsätze beantragen nicht die Abschaffung des Festes, sondern eine Humanisierung desselben.
Die Nachricht “Spanische und europäische Vereinigungen bitten internationale Instanzen, für die „Humanisierung“ von Toro de la Vega einzutreten”, wurde am 7. Juli 2011 von zahlreichen Zeitungen veröffentlicht.
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Beschwerde für zulässig erklärt und damit anerkannt, dass diese ungeheure Tierquälerei in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.
Dieser Erfolg ist der spanischen Rechtsanwaltskanzlei IFS Abogados zu verdanken, die im Auftrag der Tierschützer die Beschwerde eingereicht hat. Die Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals des Europäischen Parlaments befasst sich mit dem Thema.
Der aktuelle Stand der Dinge:
IFS ABOGADOS INFORMIERT:
Unter Leitung der Gruppe von Anwälten der Sozietät IFS ABOGADOS haben fünf Kanzleien aus verschiedenen Gebieten Spaniens Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen, die Humanisierung des Stierkampffestes „Toro de la Vega“ zu erreichen, das jedes Jahr in Tordesillas bei Valladolid stattfindet. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass die Klageschrift gegen die Junta de Castilla y León (Regionalregierung) vor dem Abschluss steht und dem Rat für Inneres dieser Autonomen Region vorgelegt werden soll.
Im vergangenen Jahr wurden zwei wichtige Punkte erzielt: vor der Kommission des Europäischen Parlaments in Luxemburg wurde diese Angelegenheit der parlamentarischen Intergruppe für Tierschutz übertragen, die sie innerhalb der Gruppe zu einer Priorität machen soll. Außerdem wurde vor der UNESCO in Paris ein Antrag bezüglich der zu verfolgenden Strategie gestellt.
Mit den verschiedenen unternommenen Anstrengungen wurde erreicht, dass alle Möglichkeiten des lokalen Verwaltungswegs nunmehr ausgeschöpft sind, sodass wir nun vor diesem Stand neben anderen Maßnahmen die Kontrolle der Verbringung der Tiere, die Aufrechterhaltung eines optimalen Zustands derselben, die Kontrolle der Teilnehmer am Fest sowie die vorschriftsmäßigen wirtschaftlichen Sanktionen beantragen werden, die eine Höhe von bis zu 200.000 Euro erreichen können und in dem Fall verhängt werden, dass nachweislich Verstöße sowohl gegen gemeinschaftliche Normen als auch gegen interne Regeln des Schirmherrn des Toro de la Vega stattgefunden haben. Diese Kanzleien möchten erreichen, dass solche Fälle zumindest eröffnet und überprüft werden, um festzustellen, ob tatsächlich ein Verstoß stattgefunden hat.
Die Regeln und Vorschriften des Schirmherrn selbst sehen Sanktionen bei Verstößen vor, die eine Beendigung des Festes zur Folge haben.
Wenn Sie ausführlichere Informationen wünschen, können Sie uns Ihre Anfragen gern über unsere Website www.ifsabogados.com zukommen lassen.
Wir bitten außerdem um finanzielle Unterstützung, um diese Arbeit fortsetzen zu können, denn auch wenn bereits sehr viel Zeit investiert wurde, so reicht diese noch nicht aus und mit mehr Unterstützung könnten möglicherweise höhere Quoten erzielt werden. Wir möchten dennoch betonen, dass dieser Kampf für eine Humanisierung sehr zeitaufwendig sein wird und nur ein Ziel hat, nämlich, dass der Stier nicht misshandelt oder getötet wird. So wurde es bereits im Manifest von 1961 festgehalten, nach dessen Bestimmungen der Stier nur bis zur Flussaue zu begleiten war, ohne ihm den geringsten Schaden zuzufügen.
Überweisungen können über unsere Website www.ifsabogados.com getätigt werden. Sie werden zweifellos als Teil der Arbeit anerkannt und es werden die zugehörigen Rechnungen vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
IFS ABOGADOS
Wenn Sie dieses Projekt, d.h. die Arbeit unserer Rechtsanwälte finanziell unterstützen möchten, anbei die Bankverbindung:
Ignacio Francés Sánchez
IBAN ES26 2103 0146 9100 1009 8668
BIC UCJAES2M
siehe auch:
Massenklage gegen den “Toro de la Vega”
Klage gegen den “Toro de la Vega” vom Petitionsausschuss der Europäischen Parlaments angenommen