22nd März 2013

Wildtierschutz Deutschland e.V. – Änderung der Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz missachtet wildbiologische Forschungsergebnisse

Zusammenfassung: Eine in Rheinland-Pfalz vorgesehene Änderung der Landesjagdverordnung durch Ministerin Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt aktuelle Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung auf der Strecke. Die Ministerin wird ihren eigenen Vorgaben eine „umwelt-, tier- und artenschutzgerechtere Jagd“  zu schaffen nicht gerecht.

Die in diesem Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums sieht gemäß Aussagen der rheinland-pfälzischen Ministerin Ulrike Höfken eine Jagd vor, die „umwelt-, tier- und artenschutzgerechter“ sein soll. Ferner soll durch eine Konsolidierung von Jagdzeiten eine effektivere und fehlerfreiere Jagd ermöglicht werden.

Es sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen:

Für Rehe und Hirsche soll eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Ausnahmen gibt es für Jungtiere und für Rehböcke, die bereits ab Mai bejagt werden dürfen. Für Hirsche und Damwild, welche sich nur in sogenannten „Bewirtschaftungsbezirken“ aufhalten sollen, soll der Schießbefehl künftig ohne Schonzeit ganzjährig gelten. Die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine soll ebenfalls manifestiert werden.

Der Iltis soll künftig ganzjährig geschont werden; erwachsene Füchse, Waschbären und Marderhunde soll eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli gewährt werden. Die Jagdzeiten für männliche und weibliche Fasanen werden angeglichen und ebenso die für Rabenkrähen und Elstern. Ferner entfallen die Jagdzeiten für Türkentauben und für Möwen.

Dazu erklärt Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V.:

„Wir hätten es begrüßt, wenn das Ministerium den Mut gehabt hätte, einen einheitlichen längeren Zeitraum zu schaffen, in dem die Jagd für alle Tierarten ruht.  Auch hätten wir die ganzjährige Einstellung der Jagd auf Füchse, Marder, Dachse und andere Beutegreifer oder zumindest wesentlich längere Schonzeiten für diese Wildtiere von einem „Grünen“ Ministerium erwartet.  Viele Erkenntnisse aus der Wildtierforschung bleiben mit dem vorliegenden Entwurf auf der Strecke.

•             Wäre es dem Ministerium ernst mit der Zielsetzung eine „umweltgerechtere Jagd“ zu schaffen, so hätte  – wie es zum Beispiel in diversen Staatsforsten in Deutschland schon der Fall ist – jegliche Jagd mit Bleimunition unterbunden werden müssen.  Giftige Bleimunition trägt unnötigerweise zur Bleibelastung von Feld und Flur und zur Vergiftung aasfressender Wildtiere bei. Diese Position vertritt im Übrigen auch Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wiederkäuendes Schalenwild:

•             Nach uns vorliegenden Informationen soll für wiederkäuendes Schalenwild (Rehe, Hirsche) künftig eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Rehböcke und Jungtiere. Es ist vor der Zielsetzung tierschutzrechtlicher Belange nicht nachvollziehbar, warum nicht eine einheitliche Zeit der vollständigen Jagdruhe für das gesamte Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine u.a.) – besser noch für alle jagdbaren Arten –  eingeführt wird.

•             Der vorgesehene Beginn der Jagdzeit am 1. August ist insbesondere für Ricken (weibliche Rehe) und ihre Kitze viel zu früh und sollte nicht vor dem 1. September beginnen.  Diese Meinung vertritt auch der Landesjagdverband. Wir gehen davon aus, dass sich ein einheitlicher Beginn am 1. September auch nur unwesentlich auf die Gesamtanzahl der getöteten Tiere und überhaupt nicht auf die Gesamt-Wildschadenssituation in Rheinland-Pfalz auswirkt.

•             Das Ende der Jagdzeit am 31. Januar ist viel zu spät gewählt. Dieser Termin lässt die Biologie von Rehwild und von Hirschen, welche ab ca. Mitte/Ende Dezember in die Winterruhe übergehen und ihre Ressourcen schonen müssen, vollkommen außer Acht und wird weitgehend unabhängig von den Schalenwildstrecken (Anzahl der getöteten Huftiere = Schalenwild) zu unvermindertem Pflanzenverbiss führen.

•             Die  Aufhebung der Schonzeiten für Wildtierarten wie den Hirschen oder das Damwild außerhalb von sogenannten Bewirtschaftungsbezirken ist tierschutzrechtlich nicht zu vertreten. Eine ähnliche Meinung vertritt auch der Landesjagdverband.

Wildschweine:

•             Das Bejagungskonzept Schwarzwild der Landesregierung mit dem Ziel die Bestände in den Griff zu bekommen, ist  – wie leicht den kontinuierlich steigenden Strecken (Durchschnitte der jeweils letzten 10 Jahre) für Rheinland-Pfalz zu entnehmen ist –  vollkommen gescheitert. Die Aufhebung von Schonzeiten, tierquälerische Bewegungsjagden mit jeweils hoher Anzahl angeschossener Tiere, die Jagd bei Tag und Nacht, selbst mit Scheinwerfern, die Möglichkeit Saufänge einzusetzen, all‘ das hat hinsichtlich der Zielsetzung, Wildschäden zu vermeiden zu überhaupt nichts geführt – außer zu unermesslichem Tierleid. Die Schonzeit für Wildschweine nun endgültig aufheben zu wollen, ist der falsche Weg und wird nicht einmal von Jägern unterstützt.

Beutegreifer (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marderhund, Iltis u.a.):

•             So sehr wir die Einführung von Schonzeiten für Beutegreifer begrüßen, so sehr ist es nicht nachvollziehbar, warum sich das Ministerium dabei nicht an den aktuellen Ergebnissen von Forschung und Wissenschaft orientiert.

•             Eine Bejagung von Fuchs, Waschbär, Marderhund und Co.  mit dem Ziel der Regulierung oder gar Reduktion von Beständen ist zumindest in der Breite nach weitgehend übereinstimmender Meinung führender Biologen, Forscher und Wissenschaftler mit jagdlichen Mitteln nicht erreichbar  (z.B. Bellebaum/Langgemach, Harris, Michler, Baker, Kaphegyi /Breitenmoser u.a.).

Im unbejagten Nationalpark Bayerischer Wald liegt die durchschnittliche Wurfgröße von Füchsen bei 1,7 Welpen – in bejagten Revieren ist die Anzahl der Nachkommen durchschnittlich drei- bis viermal so hoch. Verluste durch die Jagd werden durch stärkere Vermehrung überkompensiert. Die Jagd ist hinsichtlich einer Regulierung von Beutegreiferbeständen kontraproduktiv.

•             Die Beschränkung der Schonzeit auf erwachsene Füchse wird vermutlich dazu führen, dass gerade auch diese nach wie vor bejagt werden. Der Jäger kann sich ja auf eine Verwechslung mit einem Jungtier berufen. Eine einheitliche Regelung für alle Tiere einer Art wäre sicherlich zielführender.

•             Dass es auch anders geht, zeigt die im Saarland 2010 eingeführte Schonzeit für Füchse aller Altersklassen vom 15. Februar bis 15. August.  Es werden durch die Jagd weniger Füchse getötet, dennoch steigen weder die Bestände signifikant, noch ergeben sich daraus Probleme für den Artenschutz oder das Seuchengeschehen.  Wie das Beispiel Nationalpark Bayerischer Wald zeigt, würde auch eine ganzjährige Schonzeit für Füchse diese Situation vermutlich kaum ändern.

•             Waschbären werden in Deutschland ohne Frage immer mehr. Waschbären sind aber weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer oder epidemiologischer Sicht in Deutschland ein Problem. Es gibt keinerlei belastbare wissenschaftliche Daten, die etwas anderes vermuten ließen. Auch aus den USA oder Kanada gibt es dazu allenfalls wissenschaftliche Untersuchungen, welche diese Aussage bestätigen.

•             Dass die Bejagung von Waschbären keineswegs zu einer Reduktion der Bestände führt, wusste 1981 bereits die Pionierin der Waschbärenforschung, Frau Dr. Walburga Lutz. Ähnlich äußern sich Forscher wie Michler, Robler (US-Waschbärenforscher), Bellebaum und andere. Ebenfalls hilfreich ist der Blick auf die bundesdeutsche Streckenstatistik. Trotz einer Intensivierung der Waschbärenjagd in den vergangenen Jahrzehnten steigen die Strecken jährlich auf hohem Niveau weiter an. Die Jagd ist vermutlich nicht einmal in der Lage, die Bestandsentwicklung von Waschbären zu verlangsamen (Bellebaum 1995).

•             Die Bejagung des Marderhundes entbehrt unseres Wissens jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Es ist zwar ein sogenanntes Neozoon, aber eben nicht invasiv. Seine Nachstellung ist ebenso wie die Jagd auf den Waschbär auch nicht durch das Artenschutzprotokoll von Rio 1992 zu rechtfertigen.

•             Wir begrüßen die geplante Vollschonzeit für den Iltis, fragen uns jedoch warum nicht auch Hermeline und Marder geschont werden.

Federwild

•             Unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten erschließt sich uns nicht, warum die Jagdzeit für Fasanen insgesamt verlängert wird, anstatt diese im Sinne einer Konsolidierung der Jagdzeiten insgesamt zu verkürzen.

•             Nach artenschutzrechtlichen Erwägungen ist es vollkommen unverständlich, warum – wenn auch unter Vorbehalt –  nach wie vor eine Bejagung von Rebhühnern zugelassen wird. Die Restbestände sind in den vergangenen 20 Jahren soweit gesunken, dass die Tierart bereits auf den Roten Listen gefährdeter Arten zu finden ist.

•             Nach wie vor wird die Jagdzeitenverordnung in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Zugvögel zulassen.  Dadurch erfolgt weder eine landesweit relevante Wildschadenreduzierung noch werden die Tiere in der Regel genutzt. Über die Größenordnung einer Reduzierung der Bestände in weiteren Ländern, welche von den Zugvögeln passiert werden, ist wenig bis nichts Genaues bekannt. Wir halten die Zugvogeljagd in Deutschland, genauso wie in Italien oder Malta für tier- und artenschutzrechtlich nicht vertretbar.

•             Die Bejagung von Rabenvögeln widerspricht der EU-Vogelschutzrichtlinie und entbehrt fundierter Daten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit.  Sie ist weder aus arten- noch aus tierschutzrechtlichen Gründen vertretbar. In der Regel erfolgt durch die Jagd lediglich eine Vertreibung der Schwärme auf andere Felder oder in die vor der Jagd geschützten Städte.

•             Die Bejagung von Waldschnepfen, eine mittlerweile gefährdete Tierart, dürfte ebenfalls der artenschutzrechtlichen Zielsetzung der Ministerin widersprechen.

 

Der Entwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Landesjagdverordnung und zu den Jagdzeiten wird weder dem Tier- noch dem Artenschutz gerecht. Aktuelle Ergebnisse aus jagdunabhängiger Forschung werden missachtet, nicht einmal bleihaltige Munition wird unterbunden. Frau Ministerin Höfken wird mit diesen Änderungen ihrer eigenen Zielsetzung nicht gerecht.“

 

Pressekontakt

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz, (Vorsitzender)
Am  Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, T. 0177-7230086, wildtierschutz@gmail.com

www.wildtierschutz-deutschland.de

Freitag, März 22nd, 2013, 00:22 | Allgemein | kommentieren | Trackback

6 Kommentare zu “Wildtierschutz Deutschland e.V. – Änderung der Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz missachtet wildbiologische Forschungsergebnisse”

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  1. 1 22. März 2013, Amor schreibt:

    Da ich aus einer Jägerfamilie komme und genau weiß, dass die Lizenzen für die Jagd von der zuständigen Gemeinden wie Gummibärchen (unter „speziellen“ Voraussetzungen, versteht sich) verteilt werden, habe ich meine eigene Strategie gegen die Jagd entwickelt.
    Meines Erachtens ist die wirksamste Methode gegen die Jagdkriminalität das Absägen der Hochsitze.
    Petitionen und Demos und Kommentare und etc…gegen die Jagd sind zwar gut, aber nach meiner Erfahrung muss immer Hilfe am Ort geleistet werden.
    Es gibt einige Gründe, warum ich mich nicht zu A.L.F- Hochsitzaktionen beteiligen kann, obwohl diese Aktionen meinen vollen Respekt genießen.
    Die Alternative aber im Tieraktivismus ist nicht entweder A.L.F oder Arsch.
    In meiner Gegend ist ein junger Fuchs gesichtet.
    Jeder Nacht, ziemlich spät, sehe ich seine Augen in der Dunkelheit leuchten, und ich weiß dass er Hunger hat. Der Hunger zwingt immer zu verzweifelten Aktionen, wie Strassen überqueren oder lange Strecke in Wohngebiete zu laufen.
    Für diesen Fuchs stelle ich jeden Abend Rohfleisch an einer fest gelegten Platz.
    Es ist genug für einen Tag und somit braucht er nicht mehr zu jagen und wird (hoffentlich) auch nicht gejagt.
    Das werde ich mindestens bis August machen, denn ich vermute, dass eine „sie“ ist und schwanger.
    Ich habe mich für den mittleren Weg entschieden.
    Und für das Leitmotiv der A.L.F: „wenn du ein Tier rettest, änderst du nicht die Welt. Aber für dieses Tier ändert sich die ganze Welt“!
    Und kann hoffen, dass mein Fuchs irgendwann mit seiner Familie, glücklich und unverletzt lebt.
    Amor

  2. 2 22. März 2013, Ingrid schreibt:

    Wo …….am Werk sind kommt auch Schwachsinn heraus…..Bündnis 90/ Grüne….der Name ist eine Farce, denn nicht immer wo Grün draufsteht ist auch Grün drin….Mir hat es schon gestunken, dass diese Partei den Schießbefehl auf Haustiere befürwortet. Wobei sich nun die Tiermörder ganz legal aus der Affäre ziehen, wenn sie eine WILDKATZE oder das Kätzchen/Hund von nebenan geschossen haben. „Ich dachte aber es sei…“ Man ist sich nicht zu schade weiterhin sogar auf bedrohte Arten wie Waldschnepfe, Rebhuhn, Fasanen Jagd zu machen und zuzulassen, wobei Fasanen sowieso schon zum schießen aus Privatzuchten ausgesetzt werden. Und ein freudiges „Hallali“ weiterhin auf Zugvögel. Feuer frei auf das alle Arten hoffentlich bald ganz ausgerottet sind…achja und wenn dann hier Pause ist mit schiessen, dann fährt man freudig ins Ausland. Darf es ein Wolf sein, ein Nashorn (legal zu kaufen in einer Jagdfarm) ein Löwe, Leopard.
    Es ist zum kotzen….
    Der Name Grün ist bei mir auf der Wählerliste gestrichen und ich bekomme die Hasskappe….allein schon wegen „Paul Watson Sea Sheperd“ Da habe ich mich mehr als geschämt diesem Mann hier in Deutschland einen Haftbefehl auszusprechen…und nichts für ihn im Bundestag zu tun….

  3. 3 22. März 2013, Ingrid schreibt:

    Ich habe von Frau Höfken erwartet, dass sie ihre Schulaufgaben richtig gemacht hätte, sprich Studien von Wildbiologen/Forschern bei den Änderungen im Jagdgesetz zugrunde gelegt und exakt recherchiert hätte. Für mich ist diese Änderung weder Umwelt- noch Artenschutzfreundlich, im Gegenteil. Es schafft noch mehr Schluptlöcher bei der Auslegung und Anwendung im Jagdrecht. Ich begrüsse die Forderungen von Herrn Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland mehr jagdfreie Zeiträume für ALLE Tierarten zu schaffen und den ganzjährigen Schutz bedrohter Arten…Waldschnepfe, Rebhühner, Fasanen, Zugvögel zu manifestieren. Im übrigen gibt es auch unter den Grünen Anhängern selbst genug Jäger, was natürlich keinem untersagt werden kann ausser der nach Innen gerichteten Frage nach Ehre, Zielrichtung und Wahlversprechen eine Umweltfreundlichere Politik zu vertreten. Ich sehe allerdings in meinem ländlichen Umfeld eine Zerstörung von Natur- und Umwelt, den Rückgang von bedrohten Arten in einem Ausmass, welches mich sprachlos macht und erschreckt.

  4. 4 22. März 2013, Isabel schreibt:

    Die Jagd gehört verboten. Nur ein allgemeines Jagdverbot ist tier-,umwelt- und artenschutzgerecht. Das darüber nur wenige entscheiden wie z.B. diese gefühlose Ministerin, der Jagdverband etc. dürfen wir nicht hinnehmen und die Jägerlügen erst recht nicht: Die Natur gehört nicht denen sondern uns allen und vor allem: sie reguliert sich von selbst.

    Der sogenannte Wildverbiss ist gerade die Folge der Fütterung, die ganzjährlich erfolgt. Dadurch halten sich diese Tiere das ganze Jahr über praktisch am selben Ort auf und beissen an denselben Bäumen und Sträuchern herum. Ohne Fütterung die auch Kraftfutter, etc. enthält damit die männlichen Tiere grössere und schönere Geweihe entwickeln (wichtig für Trophäenjäger) wandern die Tiere und legen grosse Strecken zurück. Je nach Jahreszeit halten sie sich in höher oder tiefer gelegenen Gegenden auf. Somit verteilt sich der Wildverbiss und es entsteht keinerlei Schaden, denn die betroffenen Bäume schlagen danach doppelt und dreifach aus. Ausserdem brauchen diese Tiere diese Knospen, sie gehören zu ihrer Nahrung. Ohne Fütterung entsteht auch keine Überpopulation, weil nur die Stärksten überleben. Auch ist es von grosser Wichtigkeit, dass sich die reifen Tiere vermehren. Diese werden von den weiblichen Tieren zur Paarung vorgezogen, weil sie auch die Erfahrung an die nächste Generation weitergeben.

    Der „Bruch“ (letzter Bissen, den die Jäger den totgeschossenen Tieren ins Maul legen), wird nicht als Schaden an den Bäumen angesehen. Doch bei einer so grossen Abschusszahl möchte ich behaupten, dass dieses sinnlose Abreissen von Tannenzweigen etc. ins Gewicht fällt.

  5. 5 24. März 2013, Birgit schreibt:

    Finde es toll, dass Amor das Füchslein füttert.
    Die Sitte, dem erlegten Wild einen Zweig ins Maul zu legen ,ist pervers.

  6. 6 27. März 2013, Ingrid schreibt:

    Die Begegnung mit einem Wildtier ist ein sehr kostbares Geschenk. Wenn man weiss, es ist da und beobachtet mich. Es ist vorsichtig, misstrauisch aber manchmal siegt auch die Neugier. Ich darf es beobachten, solange ich „seine“ Fluchtdistanz wahre oder bis zu dem Punkt wo es mich dann sieht oder riecht. Einen Augenblick eins zu sein mit diesem Wildtier ist schon sehr faszinierend.

    Ich wünsche Amors Füchslein ein langes und schönes Leben.

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